Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2024

Bekanntmachung 

Vollzug des BauGB und der Gutachterausschußverordnung (BayGaV); Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2024

Der beim Landratsamt Amberg-Sulzbach gebildete Gutachterausschuss hat in der Sitzung vom 16.05.2024 gemäß § 196 BauGB i.V.m. § 12 BayGaV die Bodenrichtwerte für den Landkreis Amberg-Sulzbach zum 01.01.2024 ermittelt.  

Für  das  Stadtgebiet  Schnaittenbach  wurden  Richtwerte  festgestellt.  Die Bodenrichtwertzonen werden über das Infoportal des Landkreises Amberg-Sulzbach unter der Rubrik „Bauen-Wohnen“ (maps.amberg-sulzbach.de) veröffentlicht.  
  
Die Bodenrichtwertübersicht für den Bereich der Stadt Schnaittenbach liegt in der Zeit vom  

28.06.2024 bis einschließlich 31.07.2024

im Rathaus, Rosenbühlstraße 1, 92253 Schnaittenbach, Zimmer Nr. 14, zu den allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.  

Außerhalb  dieser  Zeit  besteht  das  Recht,  von  der  Geschäftsstelle  des Gutachterausschusses  für  Grundstückswerte  beim  Landratsamt  Amberg-Sulzbach (Schlossgraben 3, 92224 Amberg, Gebäude 3, Zimmer-Nr. 3.1.32, Tel. 09621 39-355, -520 oder  -354,  E-Mail:  gutachterausschuss@amberg-sulzbach.de)  Auskunft  über  die Bodenrichtwerte zu verlangen.

Die Auskünfte über die Bodenrichtwerte durch das Landratsamt sind dann jedoch nach dem Kostengesetz  und  nach  Tarif-Nr.  2.I.1/1.8  des Kostenverzeichnisses  zum Kostengesetz gebührenpflichtig.

Stadt Schnaittenbach

Marcus Eichenmüller, 1. Bürgermeister

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