Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2024
Bekanntmachung
Vollzug des BauGB und der Gutachterausschußverordnung (BayGaV); Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2024
Der beim Landratsamt Amberg-Sulzbach gebildete Gutachterausschuss hat in der Sitzung vom 16.05.2024 gemäß § 196 BauGB i.V.m. § 12 BayGaV die Bodenrichtwerte für den Landkreis Amberg-Sulzbach zum 01.01.2024 ermittelt.
Für das Stadtgebiet Schnaittenbach wurden Richtwerte festgestellt. Die Bodenrichtwertzonen werden über das Infoportal des Landkreises Amberg-Sulzbach unter der Rubrik „Bauen-Wohnen“ (maps.amberg-sulzbach.de) veröffentlicht.
Die Bodenrichtwertübersicht für den Bereich der Stadt Schnaittenbach liegt in der Zeit vom
28.06.2024 bis einschließlich 31.07.2024
im Rathaus, Rosenbühlstraße 1, 92253 Schnaittenbach, Zimmer Nr. 14, zu den allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Außerhalb dieser Zeit besteht das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beim Landratsamt Amberg-Sulzbach (Schlossgraben 3, 92224 Amberg, Gebäude 3, Zimmer-Nr. 3.1.32, Tel. 09621 39-355, -520 oder -354, E-Mail: gutachterausschuss@amberg-sulzbach.de) Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen.
Die Auskünfte über die Bodenrichtwerte durch das Landratsamt sind dann jedoch nach dem Kostengesetz und nach Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz gebührenpflichtig.
Stadt Schnaittenbach
Marcus Eichenmüller, 1. Bürgermeister