Kitaplatz - Bedarfsanmeldung - Allgemeine Fragen und Antworten (FAQ)

Bitte lesen Sie die folgenden FAQs zur Vermeidung von Missverständnissen aufmerksam durch.

Registrieren

Warum muss ich mich registrieren und meinen Bedarf anmelden?

Die Online-Anmeldung gewährleistet Eltern Sicherheit und Klarheit bei der Vergabe der Betreuungsplätze. Auch können Anmeldungen dadurch nicht verloren gehen. Sie haben eine Antwortgarantie und können Ihre organisatorischen Familienabläufe sicher und bequem planen.

Benutzername und Passwort

Bitte beachten Sie, dass Sie die Benachrichtigungen über die Zuteilung eines Betreuungsplatzes im Postkorb des Bürgerserviceportales bzw. BayernID finden. Bewahren Sie deshalb Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort sicher auf. Sollten Sie dies dennoch vergessen, können Sie über den Service des Bürgerserviceportales bzw. BayernID ein neues Passwort anfordern.

Bedarfsanmeldung und Priorisierung

Habe ich einen Anspruch auf eine Wunsch-Einrichtung?

Sie haben durch die „Wunsch-Liste“ die Möglichkeit, Ihre Wünsche zu äußern. Bitte wählen Sie in jedem Fall alternative Betreuungseinrichtungen aus, die bei einer Platzzusage in Frage kommen. Die Auswahl Ihrer Wunschkitas muss so gestaltet werden, dass ein Platzangebot von Ihnen auch immer
angenommen werden kann.
Es wird versucht, diese bei der Vergabe zu berücksichtigen. Aufgrund verschiedener Gründe kann es dazu kommen, dass Ihnen ein vergleichbarer und zumutbarer Platz angeboten wird; dies ist zulässig. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bei der Bedarfsanmeldung für verschiedene Betreuungseinrichtungen entscheiden, um Ihre Wünsche bei der Platzvergabe möglichst berücksichtigen zu können.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Angebot eines vergleichbaren, zumutbaren Platzes der Rechtsanspruch grundsätzlich erfüllt ist. Dies gilt auch, wenn Sie den Platz ablehnen. Wichtig: Bis zum Ende der Anmeldefrist für ein kommendes Betreuungsjahr spielt das Eingangsdatum der Bedarfsanmeldung keine Rolle!

In wie vielen Betreuungseinrichtungen kann ich den Bedarf für eine Kinderbetreuung anmelden?

Es ist wichtig, dass Sie sich für mind. drei Einrichtungen entscheiden. Da die pädagogischen Merkmale einer Einrichtung für eine gesunde Entwicklung eines jeden Kindes wichtig sind, werden die verfügbaren Plätze durch das Fachpersonal entsprechend vergeben (siehe auch Punkt Vergabekriterien).
Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Priorisierung nach Absenden der Bedarfsanmeldung ausschließlich über die Kommune unter Angabe von wichtigen Gründen möglich ist.

Ab wann hat mein Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz?

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes bis zum Eintritt in die Schule hat Ihr Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Kommune hat nach der erfolgreichen Bedarfsanmeldung dann nach den gesetzlichen Vorgaben entsprechend Zeit, Ihnen einen Platz zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie: Der Bedarf an langen Betreuungszeiten muss nachgewiesen werden.

Ab welchem Alter kann ich den Platzbedarf für mein Kind melden?

Sie können Ihren Bedarf schon unmittelbar nach der Geburt Ihres Kindes anmelden, sofern Ihr Kind im kommenden Betreuungsjahr eine Betreuungseinrichtung besuchen soll. Der Tag der Geburt des Kindes ist das frühestmögliche Anmeldedatum. Bitte beachten Sie, dass in vielen Betreuungseinrichtungen das Kind zum Zeitpunkt der Aufnahme ein Mindestalter erreicht haben muss (siehe Einrichtungsprofile). Nähere Informationen erhalten Sie beim jeweiligen Träger bzw. der Einrichtungsleitung.
Wichtig: Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gilt ab der Vollendung des 1. Lebensjahres, der Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab der Vollendung des 3. Lebensjahres.

In welchem Zeitraum kann ich meinen Bedarf für eine Kinderbetreuung anmelden?

Jedes Jahr gibt es einen festgelegten mehrwöchigen Zeitraum, in dem der Bedarf für die Kinder für das kommende Betreuungsjahr ab September angemeldet werden kann. Im direkten Anschluss daran werden die Anmeldungen verteilt und die Eltern erhalten eine Benachrichtigung in ihr Online-Postfach im Bürgerserviceportal. Anmeldungen können auch nach der Anmeldefrist abgeschickt werden, diese werden jedoch nachrangig behandelt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für welchen Zeitpunkt kann ich meinen Bedarf für die Kinderbetreuung anmelden?

Das Kita-Jahr startet stets zum September eines Jahres. Zum 01.09. werden auch die Plätze gemäß den Vergabekriterien vergeben. Unterjähige Aufnahme-Wünsche mit anderem Betreuungsbeginn werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Woher weiß ich, was die richtige Betreuung für mein Kind ist?

In erster Linie müssen Sie anhand des Alters zum Zeitpunkt der gewünschten Aufnahme (in der Regel September) die Einrichtung auswählen. Schulkinder müssen in einem Hort oder in einer Mittagsbetreuung angemeldet werden. Ganz kleine Kinder (1-Jährige) melden Sie in einer Krippe an. Für 4 bis 6-jährige Kinder wählen Sie einen Kindergarten. Kinder, die während des Betreuungsjahres 3 Jahre alt werden, können sowohl in einer Krippe als auch in einem Kindergarten angemeldet werden. Hier gilt: Je jünger das Kind zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt ist, desto eher sollte eine Krippeneinrichtung gewählt werden. Es gibt auch Kindergärten, die Kinder ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres aufnehmen. Die Anzahl dieser Plätze ist gering, da nur wenige Einrichtungen dies anbieten. Ob eine Einrichtung dies anbietet, sehen Sie in den Einrichtungsprofilen. Wichtige Faktoren für Ihre Entscheidung können sein: Öffnungszeiten, Wohnortnähe, Konzept, Mittagsschlaf bzw. Ruhen. Sie sollten sich vor der Auswahl der Einrichtung und dem Absenden der Bedarfsanmeldung auf den Internetseiten der Träger/Einrichtungen über alle wichtigen Eckpunkte der Kindertagesstätten informieren. Sofern es möglich ist, bieten die Einrichtungen auch vor dem Anmeldezeitraum einen Tag der offenen Tür an. Durch einen Besuch der Einrichtungen können Sie sich einen persönlichen Eindruck verschaffen.

Ist die Bedarfsanmeldung gleichzeitig eine Reservierung des Platzes?

Nein. Die Bedarfsanmeldung ist keine Reservierung des Platzes. Daher ist es auch notwendig, mehrere Einrichtungen zu priorisieren. Ihre Wünsche werden bei der Platzvergabe gemäß der Vergabekriterien soweit wie möglich berücksichtigt.

Ich möchte gerne die Einrichtung wechseln. Muss ich mich nochmalig über das Portal anmelden?

Sollten Sie die Betreuungseinrichtung zum neuen Kita-Jahr wechseln wollen, ist eine erneute Bedarfsanmeldung notwendig.

Wie melde ich ein Geschwisterkind an?

Für jedes Geschwisterkind ist eine separate Anmeldung erforderlich. Gemäß den Vergabekriterien wird eine Geschwisteranmeldung entsprechend berücksichtigt, um Ihnen die Familienorganisation zu erleichtern.

Mein Kind benötigt möglicherweise eine besondere inklusive Förderung in Form eines Integrationsplatzes. Wer ist hier mein Ansprechpartner?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Inklusionseinrichtung und die jeweilige Einrichtungsleitung. Diese kann Sie individuell zum weiteren Ablauf beraten. Bei einer geplanten Einzelintegration in einer sogenannten Regeleinrichtung sollten Sie vor einer Priorisierung Kontakt zur Einrichtungsleitung aufnehmen. Die Leitung klärt mit Ihnen die Möglichkeiten der Einzelintegration.

Kann ich meine Daten nach Abschicken der Bedarfsanmeldung verändern?

Nein. Wenn Sie Ihre Bedarfsanmeldung zurückziehen wollen oder sich Ihr Wohnsitz nicht mehr in Schnaittenbach befindet, wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner der Kommune. Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß §Art. 27 BayKiBiG dazu verpflichtet sind, Änderungen bzgl. der personenbezogenen Daten unmittelbar mitzuteilen.

Ich wohne nicht in Schnaittenbach. Kann ich trotzdem den Bedarf anmelden?

Sollte sich Ihr Hauptwohnsitz noch nicht in Schnaittenbach befinden, können Sie den Bedarf im Voraus anmelden. Ihre Vormerkung kann erst berücksichtigt werden, sobald Sie folgende Nachweise erbringen können. Als Nachweis kann beispielsweise eine Anmeldebescheinigung durch das Einwohnermeldeamt sowie ein bereits unterzeichneter Miet- oder Kaufvertrag für eine Immobilie in Schnaittenbach gewertet werden. Sollten Sie in einer anderen Sitzkommune gemeldet sein und trotzdem dringend einen Kita-/Hortplatz in Schnaittenbach benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem Ansprechpartner der Kommune in Verbindung. Bitte beachten Sie jedoch, dass Kinder mit Wohnsitz in Schnaittenbach bei der
Platzvergabe vorrangig berücksichtigt werden.

Bedarfsanmeldung für Schulkindbetreuung (Hort-/Mittagsbetreuung/Anschlussbetreuung)

Was muss ich bei der Bedarfsanmeldung für die Grundschulbetreuung beachten?

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Schuleinschreibung die Zeiträume für die Bedarfsanmeldungen, Zuteilungszeiträume sowie Benachrichtigungszeiträume von der Kita-Anmeldung abweichen können. Beachten Sie hier die Informationen auf der Homepage bzw. die Angaben in den Einrichtungsprofilen.

Was bedeutet die OGTS?

Die Offene Ganztagsschule (OGS, kurz „Offene Schule“ genannt) orientiert sich im Gegensatz zur Ganztagsschule überwiegend an der klassischen Unterrichtsstruktur der Halbtagsschule und bietet nach dem Unterricht ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsprogramm.

Vergabe

Welche Vergabekriterien gibt es?

Kinder, welche in der Kommune gemeldet sind haben immer Vorrang. Auswärtige Kinder erhalten nur dann einen Platz, wenn keine ortsansässigen Kinder mehr warten.
Kinderbetreuungseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und haben einen pädagogischen Auftrag. Für eine optimale frühkindliche und vorschulische Entwicklung ist es wichtig, unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Diese sind z. B. Alleinerziehung, besondere Notlage der Familie, Berufstätigkeit, soziale Integration und Alter des Kindes. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird hier stets berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Geschwisterkinder aufgrund der organisatorischen Vereinfachung für Familien eine vorrangige Platzvergabe in der Einrichtung bekommen, die vom Geschwisterkind bereits besucht wird.
Bitte beachten Sie auch, dass spätere Aufnahme-Wünsche nur bei freier Platzkapazität berücksichtigt werden können.
In der Regel gelten die in Art. 2 Abs.1 BayKiBiG genannten Altersgrenzen. Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dies sind Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder:

  1. Kinderkrippen sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder unter drei Jahren richtet,
  2. Kindergärten sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung richtet,
  3. Horte sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Schulkinder richtet,
  4. Häuser für Kinder sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet.

Wer vergibt die Plätze?

Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Träger bzw. durch deren ausgebildete Fachkräfte in den Einrichtungen.

Mein Kind ist noch nicht geboren. Kann ich mich trotzdem vormerken lassen?

Nein. Die Bedarfsanmeldung ist erst ab Geburt des Kindes möglich. Danach können Sie den Bedarf für eine Betreuungseinrichtung anmelden.

Ich wohne noch nicht in Schnaittenbach. Kann ich trotzdem einen Bedarf anmelden?

Sollte sich Ihr Hauptwohnsitz noch nicht in der Kommune befinden, können Sie den Bedarf anmelden, sofern Sie bis zum Start des Betreuungsjahres dort gemeldet sind. Wir weisen Sie darauf hin, dass hierzu ein Nachweis notwendig ist. Sollten Sie in einer anderen Kommune gemeldet sein und trotzdem dringend einen Betreuungsplatz in Schnaittenbach benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem Ansprechpartner der Kommune in Verbindung. Bitte beachten Sie jedoch, dass Kinder mit Wohnsitz in der Kommune bei der Platzvergabe vorrangig berücksichtigt werden.

Wird mit der zentralen Vergabe auch ein Vertrag erstellt?

Nein. Die Vertragserstellung findet nach Ihrer Bestätigung der Annahme des Platzes in der Einrichtung statt. Sie erhalten nach Ihrer verbindlichen Annahme des angebotenen Platzes entsprechende Informationen zur Vertrags-/Bescheiderstellung.

Kann ich meine Daten nach Abschicken der Bedarfsanmeldung verändern?

Nein. Sollten Sie aus unterschiedlichen Gründen keinen Bedarf mehr zum neuen Betreuungsjahr anmelden wollen oder sollte sich Ihr Wohnsitz nicht mehr in der Kommune befinden, wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner der Kommune. Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß Art. 27 BayKiBiG (Mitteilungspflichten) dazu verpflichtet sind, Änderungen der personenbezogenen Daten unmittelbar mitzuteilen. Wenden Sie sich hierzu an den Ansprechpartner der Kommune.

Kann meine Bedarfsanmeldung verloren gehen?

Durch die Zentralisierung sowie die sichere Datenhaltung kann kein Datensatz verloren gehen.

Benachrichtigungen

Wie geht es weiter, nachdem ich eine Anmeldebestätigung in meinem Postkorb des Bürgerserviceportales erhalten habe?

Nachdem Sie eine Anmeldebestätigung in Ihrem Online-Postfach im Bürgerserviceportal empfangen haben, erhalten Sie eine Rückantwort gemäß den genannten Terminen. Sie erhalten per E-Mail eine Nachricht, dass Sie Post im Postkorb haben! Sie müssen bei positivem Platzangebot anschließend die Annahme des Platzes fristgerecht bestätigen. Dies ist im vorbehaltlichen Zusageschreiben entsprechend vermerkt.
Sollten Sie den Betreuungsplatz ablehnen oder nicht in der in der Platzzusage enthaltenen Terminfrist bestätigen, müssen Sie einen Bedarf für das darauffolgende Betreuungsjahr erneut melden. Bitte beachten Sie, dass mit dem Angebot eines vergleichbaren, zumutbaren Platzes der Rechtsanspruch grundsätzlich erfüllt ist, auch wenn Sie den Platz ablehnen.

Bis wann erhalte ich eine Rückmeldung?

Unterjährige Anmeldung: Grundsätzlich hängt die Wartezeit auf einen Betreuungsplatz sowohl von der Gruppenstruktur, dem Alter des Kindes und dem gewünschten Betreuungsumfang als auch von der Lage der gewählten Tageseinrichtung und der aktuellen Nachfrage ab. Die Kommune kann Ihnen entsprechend der gesetzlichen Frist ein Betreuungsangebot unterbreiten.

Warum muss ich die Annahme des Betreuungsplatzes verbindlich bestätigen?

Um für die Einrichtungen eine Planungssicherheit für das kommende Betreuungsjahr zu gewährleisten, ist eine verbindliche Bestätigung der Annahme des Platzes wichtig. Anschließend erhalten Sie dann die Unterlagen zur Vertragsunterzeichnung, ggf. müssen Sie entsprechende Unterlagen einreichen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Angebot eines vergleichbaren, zumutbaren Platzes der Rechtsanspruch grundsätzlich erfüllt ist, auch wenn Sie den Platz ablehnen.

Ist eine Bedarfsanmeldung für einen Betreuungsplatz verbindlich oder kann ich den Bedarf zurückziehen?

Eine Bedarfsanmeldung für einen Betreuungsplatz ist nicht verbindlich. Auf Wunsch können Sie Ihre Vormerkung schriftlich bei der Kommune zurückziehen. Erst mit Ihrer Bestätigung der Platzannahme und der Vertrags-/Bescheiderstellung tritt die Verbindlichkeit in Kraft. Wir bitten Sie um umgehende schriftliche Mitteilung, falls Sie keinen Bedarf mehr an einem Platz haben bzw. sich das gewünschte Aufnahmedatum verschiebt.

Daten

Was passiert mit meinen Daten? Sind diese sicher?

Die von Ihnen erfassten Daten werden im Rahmen des Kitaplatz-Bedarfsanmeldeprozesses ausschließlich im eigenen Rechenzentrum der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern) gespeichert. Dieses ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden. Nach Zuteilung eines Betreuungsplatzes werden die Daten ggf. in Kita-Verwaltungsverfahren zur Weiterbearbeitung gespeichert (gemäß den Grundsätzen der DSGVO), wofür dann die jeweilige Einrichtung (oder der Träger) verantwortlich ist. Dort erhalten Sie weitere Hinweise zum Umgang mit den Daten und deren Schutz.

Wann werden die Daten gelöscht?

Personenbezogene Daten werden immer dann gelöscht, wenn diese für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Dabei müssen durch den Betreiber die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten beachtet werden (Revisionssicherheit).

Sonstige

Was kostet ein Kitaplatz?

Die Höhe der Gebühren für die Einrichtung entnehmen Sie bitte den entsprechenden Internetseiten der Träger bzw. Einrichtungen.