Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Sie sind im Besitz eines alten Führerscheins (grau, rosa oder DDR), der bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurde, oder im Besitz eines Kartenführerscheins, der ab 01.01.1999 bis einschließlich 18.01.2013 ausgestellt wurde?
In einer Kooperation zwischen oberpfälzischen Schulen und dem Polizeipräsidium Oberpfalz startete heute die neue Präventionskampagne #NMMO (Nicht mit meiner Oma, nicht mit meinem Opa).
Defekte Straßenbeleuchtungen und sonstige Schäden können mit dem SchadensMelder der Bayernwerk AG ab sofort direkt über das Smartphone an die Stadtverwaltung gemeldet werden.
Ab 1. Juli 2024 können beim Finanzamt Amberg Termine für einen Besuch im Servicezentrum vorab entweder online unter www.finanzamt-amberg.de oder telefonisch unter 09621 36-444 vereinbart werden.