Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Sie sind im Besitz eines alten Führerscheins (grau, rosa oder DDR), der bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurde, oder im Besitz eines Kartenführerscheins, der ab 01.01.1999 bis einschließlich 18.01.2013 ausgestellt wurde?
In einer Kooperation zwischen oberpfälzischen Schulen und dem Polizeipräsidium Oberpfalz startete heute die neue Präventionskampagne #NMMO (Nicht mit meiner Oma, nicht mit meinem Opa).
Für die Einleitung von Abwasser in die von der Stadt Schnaittenbach vorgehaltene Entwässerungseinrichtung wird bislang eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Trinkwassermenge gekoppelt ist.